Helmut von Oefele Notar

Notar Helmut von Oefele

Helmut von Oefele war über vier Jahrzehnte als Notar tätig, zunächst in Hengersberg und später bis zu seinem Ruhestand 2010 in München. Seine Laufbahn basiert auf einer juristischen Ausbildung mit internationaler Praxiserfahrung, langjähriger Tätigkeit im bayerischen Notardienst sowie einem kontinuierlichen gesellschaftlichen Engagement auf kommunaler und verbandlicher Ebene.

Helmut Freiherr von Oefele wurde im Jahr 1941 in München geboren. Seine schulische Laufbahn begann am Wilhelmsgymnasium, einer humanistischen Bildungseinrichtung mit starker Ausrichtung auf klassische Sprachen. Der dortige Unterricht in Latein und Altgriechisch prägte nicht nur sein sprachliches Verständnis, sondern vermittelte auch ein analytisches Weltbild, das auf strukturiertem Denken und historischer Kontextualisierung beruht. Bereits in jungen Jahren entstand durch das familiäre Umfeld ein Zugang zu politischen und geschichtlichen Fragestellungen, was seine spätere berufliche Orientierung maßgeblich beeinflusste.

Erbbaurecht: Notarielle Expertise des Notar Helmut von Oefele

Das Erbbaurecht ist eine besondere Form des dinglichen Nutzungsrechts, das es ermöglicht, auf einem Grundstück zu bauen oder eine bestehende Immobilie zu nutzen, ohne Eigentümer des Grundstücks zu sein. Statt eines Kaufpreises wird ein regelmäßig zu zahlender Erbbauzins vereinbart, wodurch das Modell besonders in Regionen mit hohen Grundstückspreisen – etwa in städtischen Ballungszentren – attraktiv ist. Der Erbbauberechtigte erhält damit ein langfristiges, rechtlich abgesichertes Nutzungsrecht, das häufig über mehrere Jahrzehnte hinweg besteht.

Entstanden ist das Erbbaurecht im 19. Jahrhundert als Reaktion auf die zunehmende Urbanisierung und die damit verbundene Verknappung von verfügbarem Bauland. Es sollte den Zugang zu Baugrundstücken erleichtern und Investitionen ermöglichen, auch wenn ein Erwerb des Grundstücks nicht möglich oder gewünscht war. Die gesetzliche Grundlage bildet heute das Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG), das unter anderem die Dauer des Rechts, die Höhe und Anpassung des Erbbauzinses sowie das Schicksal der Immobilie nach Vertragsende regelt.

Verträge über ein Erbbaurecht werden typischerweise für eine Laufzeit zwischen 50 und 99 Jahren geschlossen. Innerhalb dieses Zeitraums darf der Erbbauberechtigte das Grundstück wie ein Eigentümer nutzen – etwa zur Errichtung und Nutzung von Wohnhäusern, Gewerbeeinheiten oder gemischt genutzten Immobilienprojekten. Nach Ablauf des Vertrags geht das auf dem Grundstück errichtete Bauwerk grundsätzlich in das Eigentum des Grundstückseigentümers über, sofern keine abweichende Regelung getroffen wurde.

In der Praxis wird das Erbbaurecht besonders häufig von öffentlichen und institutionellen Grundstückseigentümern eingesetzt, wie Kommunen, Kirchen oder Stiftungen. Diese vergeben Erbbaurechte gezielt, um Grundstücke nutzbar zu machen, ohne sie dauerhaft aus der Hand zu geben. Typische Einsatzfelder sind große Wohnbauprojekte, Hotelanlagen, Bürokomplexe oder Einkaufszentren. Ein besonderer Fokus liegt dabei auf der sozialen Komponente: Kommunen vergeben Erbbaurechte oft gezielt an Baugesellschaften, die sich zur Errichtung von Sozialwohnungen verpflichten. Dadurch können sie sicherstellen, dass Grundstücke langfristig für den sozialen Wohnungsbau genutzt werden – auch ohne Eigentumsübertragung.

Darüber hinaus findet das Erbbaurecht auch im ländlichen Raum Anwendung. Hier wird es genutzt, um landwirtschaftliche Flächen langfristig zu verpachten oder um die Errichtung von landwirtschaftlichen Produktionsstätten wie Stallungen, Lagerhallen oder Maschinenunterständen zu ermöglichen. Auch Natur- oder Erholungsflächen können über ein Erbbaurecht einer konkreten Nutzung zugeführt werden, ohne dass der Eigentümer die Fläche verkaufen muss.

Juristisch ist das Erbbaurecht mit einer Vielzahl an Detailfragen verbunden. Im „Handbuch des Erbbaurechts“ von Oefele und Winkler werden die komplexen Anforderungen an die Vertragsgestaltung ausführlich behandelt. Dazu zählen insbesondere die Festlegung und Anpassung des Erbbauzinses, die Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung sowie Regelungen zur Vertragsverlängerung oder zur Entschädigung bei Rückfall des Bauwerks. Solche Aspekte sind besonders relevant, da sich in der Praxis häufig Unsicherheiten ergeben – etwa darüber, ob der Vertrag verlängert werden kann, unter welchen Bedingungen dies geschieht oder ob dem Erbbauberechtigten ein finanzieller Ausgleich für das errichtete Gebäude zusteht.

Insgesamt bietet das Erbbaurecht eine flexible und zukunftsorientierte Möglichkeit, Grundstücke wirtschaftlich sinnvoll zu nutzen – sowohl im städtischen wie auch im ländlichen Raum. Es verbindet langfristige Planungssicherheit mit der Chance, Boden als öffentliches Gut im Besitz von Gemeinden oder Institutionen zu halten und dennoch aktiv zur Entwicklung von Wohn- und Gewerberaum beizutragen.

Über Notar Helmut von Oefele:

Studienverlauf und inhaltliche Neuorientierung

Nach dem Schulabschluss begann Helmut Freiherr von Oefele zunächst ein Studium der Architektur sowie parallel der Mathematik. Beide Fächer boten ihm zwar ein solides Fundament in den Bereichen Raumverständnis und logischer Systematik, entsprachen jedoch nicht vollständig seinen persönlichen Neigungen. In der Konsequenz entschied er sich für einen Wechsel in die Rechtswissenschaften. Das Jurastudium absolvierte er mit dem Ziel, eine Laufbahn im Bereich des öffentlichen Vertrauens und der rechtlichen Strukturierung gesellschaftlicher Prozesse einzuschlagen.

Während des Studiums verbrachte er ein Semester in Paris, wo er in einer französischen Kanzlei praktische Einblicke in die Anwendung des kontinentalen Rechtssystems erhielt. Der Auslandsaufenthalt führte nicht nur zu einem vertieften Verständnis für europäische Rechtskulturen, sondern förderte auch seine interkulturelle Sensibilität im juristischen Kontext.

Berufseinstieg und notarielle Praxis

Nach dem erfolgreichen Abschluss des zweiten juristischen Staatsexamens trat Helmut Freiherr von Oefele in den bayerischen Justizdienst ein. Seine praktische Ausbildung zum Notar absolvierte er als Notarassessor in mehreren Städten, darunter Bad Aibling, Traunstein und München. Die ersten Berufsjahre ermöglichten ihm, ein differenziertes Verständnis der Anforderungen an notarielle Tätigkeit in urbanen wie auch ländlich geprägten Regionen zu entwickeln.

Seine erste reguläre Notarstelle übernahm Notar Helmut von Oefele in Hengersberg. Die dortige Tätigkeit erstreckte sich über einen Zeitraum von 15 Jahren und umfasste ein breites Spektrum notarieller Dienstleistungen im privaten wie auch im unternehmerischen Umfeld. 1988 erfolgte der Wechsel nach München, wo er bis zum Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2010 durchgängig als Notar tätig war.

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